§ 7 Gewährleistung
(1) Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt § 377 HGB, d.h. er muss die Kaufsache unverzüglich untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
(2) Ist die Kaufsache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserungen oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Die beanstandete Ware ist vom Käufer in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, indes kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(5) Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen unsererseits oder des Hersteller keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(6) Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des §438 Abs. 1 Nr. 3 einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mangelrüge durch uns. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Mängelrüge nach Abs. 1 dieser Bestimmung bleibt unberührt
(7) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(8) Werden vom Käufer unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen. Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Käufer eine entsprechende Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(9) Sämtliche weitergehenden Ansprüche, wie z.B. auf Ersatz vor Schaden irgendwelcher Art, der nicht an der Ware selbst entstanden ist, sind ausdrücklich ausgeschlossen.