Sortiment
Suche
Warenkorb
Mein Konto

Suche

Sortiment

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
 
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
 
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
 
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
 
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
 
Unsere Angebote sind freibleibend. Muster und Prospekte dienen lediglich als Anschauungsmaterial. Eine etwaige Verbindlichkeit bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Soweit in den Verkaufsunterlagen Gewichte, Abmessungen sowie Baumaße aufgeführt sind, sind diese ohne  Verbindlichkeit, da durch Typenänderung oder eine entsprechende Entwicklung Änderungen eintreten können. Die Anpassung an eine später vielleicht abweichende Normung bleibt vorbehalten.
 
Die Annahme eines Auftrages erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung. Mindestbestellwert beträgt  € 100,--Bei Kleinaufträgen unter € 100,-- können wir für die Bearbeitung einen Aufschlag von € 5,-- berechnen.
 
§ 3 Zahlungsbedingungen
 
Die angegebenen Preise verstehen sich ab Versandstation, ausschließlich Fracht- und Verpackungskosten zuzüglich Mehrwertsteuer.
Legierungszuschläge auf Edelstähle etc. und andere Rohstoffzuschläge werden jeweils mit den gültigen Sätzen berechnet
 
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anderes vereinbart wurde, wie folgt zu zahlen:
innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto; innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Beträge unter € 50,-- sind stets netto zahlbar.
 
§ 4  Lieferzeit
 
Falls nicht ausdrücklich als Fixtermingeschäft  bezeichnet, sind die von uns genannten Liefertermine unverbindlich. Falls wir in Verzug geraten, muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist gewähren.
 
§ 5 Gewichte und Mengen
 
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behalten wir uns vor. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Unterlieferung der Bestellmenge besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge.
 
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
 
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Wahl der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
 
Erkennbare Transportschäden können nur geltend gemacht werden wenn Sie der Besteller unverzüglich unter gleichzeitiger Einsendung oder Übergabe eines von ihm und dem Transporteur unterschriebenen Schadensprotokoll meldet.
 
§ 7 Gewährleistung
 
(1) Ist der Käufer ein Unternehmer,  gilt § 377 HGB, d.h. er muss die Kaufsache unverzüglich untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzeigen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
(2) Ist die Kaufsache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserungen oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Die beanstandete Ware ist vom Käufer in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, indes kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,  steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(5) Ist der Käufer Unternehmer,  stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen unsererseits oder des Hersteller keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(6) Für Unternehmer beträgt die Verjährung der Mängelansprüche im Fall des §438 Abs. 1 Nr. 3 einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mangelrüge durch uns. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Mängelrüge nach Abs. 1 dieser Bestimmung bleibt unberührt
(7) Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung  der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
(8) Werden vom Käufer unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen. Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Käufer eine entsprechende Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(9) Sämtliche weitergehenden Ansprüche, wie z.B. auf Ersatz vor Schaden irgendwelcher Art, der nicht an der Ware selbst entstanden ist, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
 
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über , wenn er seine gesamten - auch zukünftig entstehenden- Verbindlichkeiten aus unseren Lieferungen bezahlt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten auch der Sicherung unserer Saldoforderungen. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seiner Produktion zu verwenden  oder in seinem gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübertragungen sind ihm untersagt. Von einer Pfändung  oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und alle etwa hierdurch entstehenden Kosten zu tragen oder uns zu erstatten. Forderungen, die bei dem Käufer während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes aus einer Weiterveräußerung an Dritte entstehen, gehen ohne besondere Abtretungserklärung in Höhe unserer ausstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer auf uns über. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen.
 
§ 9 Leistungspflicht, Rücktritt, Sicherheitsleistung
 
(1) Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lieferschwierigkeiten dadurch auftreten, dass die Ware vom Vorlieferanten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezogen werden kann. Dies gilt auch für den Fall, dass die Nicht- oder Falschlieferung bzw. verspätete Lieferung von uns nicht zu vertreten ist und wir kein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen haben.
(2) Ist ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Bei Eintritt von Hindernissen bei uns oder unseren Lieferanten, die auf höherer Gewalt beruhen, sind wir während der Dauer des Hindernisses von der Lieferpflicht entbunden. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen sowie Streiks und Aussperrungen bei unseren Vorlieferanten. Kommt es bei uns zu rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Streik und Aussperrung), haften wir nicht, soweit uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(4) Ist das Hindernis im Sinne des Abs. 3 dieser Bestimmung dauernder Natur, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, das Hindernis war bereits bei Vertragsschluss erkennbar.
(5) Im Falle unseres Rücktritts stehen dem Käufer keinerlei weitere Ansprüche zu.
(6) Der Käufer ist ohne unsere Zustimmung nicht zur Rückgabe gelieferter Ware berechtigt. Im Falle unserer Zustimmung können wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes berechnen, mindestens jedoch € 15,-- momentan.
(7) Ist uns der Käufer aus einem Kaufvertrag zum Schadenersatz statt der Leistung gemäß
§§ 280 ff. BGB verpflichtet, können wir nach unserer Wahl 20% des Warenpreises als pauschale Entschädigung fordern oder einen tatsächlich entstanden höheren Schaden geltend machen. Der Käufer ist in jedem Falle zum Nachweis eines geringeren Schaden berechtigt.
 
§ 10 Vertragsrecht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
 
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
 
 
Online Streitbelegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbelegung (OS) bereit, die Sie unter:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 
finden
 
 

Kundenservice

Warenkorb



Datenschutz